Apostel Harburg

Das Beauftragtengremium bis zur KGR Wahl im November 2024

Corinna Peters-Leimbach
Vorsitzende des Beauftragtengremiums
Pastorin in Harburg-Mitte
Tel. 040 792 792 3
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Marius Richter
Vertreter im BAG aus Apostel

„Mich begeistert an Apostel die große Kreativität und der Gestaltungswille, Neues auszuprobieren und besonderen Situationen zu begegnen. Dazu möchte ich im KGR meinen Teil beitragen.“

Burkhard SenfPastor Burkhard Senf
Stellvertretender Vorsitzender des BAG
Vertreter aus Apostel

Ich liebe die Apostelgemeinde, weil sich hier so viele unterschiedliche Menschen versammeln, die Gott erleben und seine Liebe weitergeben wollen.

Günther Steinky
Pastor in der Organisationsentwicklung im Kirchenkreis

Michael Cohrs
Vertreter im BAG aus Apostel

„Ich freue mich jetzt in der Apostelgemeinde mitarbeiten zu dürfen. Mitarbeit heißt für mich Mitgestaltung, nach vorne denken und da haben wir ja einiges vor der Brust. Gut, dass wir als Bodenpersonal Unterstützung von oben haben!“

Jan Christian Schwarz
KGR St. Petrus Heimfeld

Aufgaben des Kirchengemeinderates (werden bis zur Wahl in Auswahl vom BAG übernommen)

Der Kirchengemeinderat (früher Kirchenvorstand) trägt gemäß der Gemeindeordnung der Nordkirche Sorge dafür, dass

  1. das Evangelium der Schrift und dem Bekenntnis gemäß verkündigt wird;
  2. diese Botschaft auf vielfältige und einladende Weise erfahrbar werden kann und im Leben der Kirchengemeinde und ihrer Glieder immer wieder neu Gestalt gewinnt;
  3. die Kirchengemeinde ihren öffentlichen Auftrag in der Gesellschaft und ihren Dienst in Diakonie, Mission und Ökumene sowie Bildung wahrnimmt;
  4. der Friede in der Kirchengemeinde gewahrt und die Gemeinschaft der Kirche Jesu Christi gestärkt wird.

Für den Aufbau und die Gestaltung des Lebens der Kirchengemeinde hat der Kirchengemeinderat folgende Aufgaben:

  1. Er ist im Rahmen der kirchlichen Ordnungen verantwortlich für die Gestaltung der Gottesdienste und liturgischen Handlungen, beschließt über die Gestaltung und Nutzung der gottesdienstlichen Räume und legt die Gottesdienstzeiten fest. Er sorgt sich um lebendigen Gottesdienst und nimmt sich der Pflege der Kirchenmusik an;
  2. Er sorgt dafür, dass das Evangelium allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in alters- und situationsgerechten Angeboten zugänglich ist und fördert den Austausch darüber und die Gemeinschaft in Gruppen und Kreisen;
  3. Er sucht Gemeindeglieder dafür zu gewinnen, sich in der Kirchengemeinde zu engagieren;
  4. Er begleitet, unterstützt und schützt die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Pastorinnen und Pastoren in ihrem Dienst und fördert deren Zusammenarbeit;
  5. Er bemüht sich um finanzielle Mittel für die Arbeit der Kirchengemeinde und stärkt die Bereitschaft ihrer Mitglieder, diesen Dienst durch Spenden mitzutragen;
  6. Er wirkt darauf hin, dass die Kirchengemeinde sich denen zuwendet, die in besonderer Weise Nähe und Hilfe brauchen. Er sorgt dafür, dass sie die diakonischen Einrichtungen in ihrem Bereich unterstützt und hilft, weltweit Not zu lindern;
  7. Er stärkt die Zusammenarbeit mit anderen Kirchengemeinden und mit Diensten und Werken in einem guten Miteinander;
  8. Er fördert die ökumenische Gemeinschaft.