Der „Apostel Harburg e.V.“ finanziert zwei volle Mitarbeiterstellen für die Gemeinde, z.Zt. ist das unsere Diakonin Rena Lewitz und unser Jugendreferent Jonas Senner. Um diese Stellen finanzieren zu können, benötigen wir in diesem Jahr rund 165.000 €.
Ein großer Teil dieser Summe kommt durch Mitgliedsbeiträge zusammen (das ist der für uns sicherste und am besten zu kalkulierende Teil). Ein zweiter Teil sind Spenden von Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern. Ein dritter Teil kommt bei Aktionen zusammen wie bspw. Sponsorenläufen, Advents- und Weihnachtsmärkten oder auch Benefizkonzerten.
Unseren Verein gibt es inzwischen bereits seit über 25 Jahren.
Wir bitten Sie: Bitte überlegen Sie, ob Sie die Möglichkeit haben, für unsere Mitarbeiter und damit für unsere Arbeit in Apostel zu spenden. Es würde uns sehr helfen. Sie erhalten selbstverständlich eine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung.
Werden Sie Mitglied! (klick hier)
Der Flyer des Fördervereins zum Download
Hier können Sie den Flyer Apostel Harburg e.V. als PDF-Datei downloaden. Darin ist auch eine Mitgliedschaftserklärung enthalten.
Bitte werden Sie Mitglied und unterstützen Sie unsere Arbeit als Gemeinde!
Alle Welt spricht von Investitionen in die Zukunft. Auch der Apostel Harburg e.V. investiert in die Zukunft von Menschen und die Gemeindearbeit der Apostelkirchengemeinde in Harburg-Eißendorf. Was sind die Gründe dafür? Warum ist unsere Arbeit wichtig, und warum sollten Sie mit Ihrer Investition in die Gemeinde MehrWerte schaffen?
Wir haben hierfür 10 MehrWerte zusammengetragen. Lesen Sie sie bitte mal durch und überlegen Sie, wo Sie sich angesprochen fühlen:
- Wir wollen als Teil der Gemeinde dafür Sorge tragen, dass möglichst alle Menschen in unserer Umgebung die Möglichkeit haben, Gottes Liebe zu erleben. Wir wollen als Gemeinde wachsen, gegen den allgemeinen Trend in der Gesamtkirche.
Der Förderverein Apostel Harburg e.V. unterstützt gemäß seiner Satzung seit Herbst 1997 sowohl ideell als auch materiell die Apostelkirche Harburg bei der Erfüllung ihres Auftrags.
Dabei sollen trotz sinkender Kirchensteuereinnahmen mit Hilfe der Vereinsmittel und in enger Abstimmung mit der Gemeindeleitung die Angebote und Aktivitäten der Gemeinde nicht reduziert, sondern möglichst erweitert werden.
Bereits mehr als 200 Mitglieder, Spender und Förderer unterstützen mit Ihrem Engagement im Apostel Harburg e.V. die Apostelkirche Harburg mit dem Ziel eine Gemeinde mit Zukunft zu schaffen und zu gestalten. Die Zuwendungen kommen unmittelbar der Arbeit der Apostelkirche Harburg zugute.
Meike Bartylla Stellvertretende Vorsitzende |
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Catrin Winter Schatzmeisterin |
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Franz-Peter Ohl | |
Pastor Burkhard Senf Vertreter des Kirchengemeinderates |
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Johannes Sommer |
SATZUNG DES FÖRDERVEREINS „APOSTEL HARBURG E.V.“ (gültig ab 15.09.2021)
- 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen „Apostel Harburg e.V.“.
(2) Der Sitz des Vereins ist Hamburg.
(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- 2 Zweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung der Religion. (3) Alle Vereinsämter werden ehrenamtlich ausgeübt. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- 3 Mitgliedschaft
(1) Jede natürliche und juristische Person kann durch schriftlichen Antrag Mitglied des Vereins werden.
(2) Der Erwerb der Mitgliedschaft wird wirksam, sobald der Aufnahmeantrag einem Vorstandsmitglied zugeht. Widerspricht der Vorstand innerhalb eines Monats dem Aufnahmeantrag schriftlich, entscheidet die nächste Mitgliederversammlung endgültig.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss. Der Austritt kann nur schriftlich jeweils zwei Wochen zum Monatsende erfolgen. Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grobem Maße gegen die Satzung, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, sich innerhalb einer Frist von einem Monat zu äußern.
(4) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden. Die Mitglieder sind verpflichtet, Verein und Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.
- 5 Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich nach der Selbsteinschätzung der Mitglieder. Der Mindestbeitrag beträgt 10 Euro pro Jahr.
- 6 Organe
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
- 7 Mitgliederversammlung
(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Die Einladung ergeht vom Vorstand schriftlich mindestens vier Wochen vorher unter gleichzeitiger Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung.
(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder es beantragen oder der Vorstand es für notwendig erachtet.
(3) Anträge zur Tagesordnung sind mindestens zwei Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu richten.
(4) Stimmberechtigt ist jedes Mitglied.
(5) Die Mitgliederversammlung beschließt allgemeine Richtlinien für die Arbeit. Sie nimmt zu dem Bericht des Vorstandsvorsitzenden Stellung. Sie beschließt den Haushalt des Vereins, nimmt den Jahresabschluss entgegen und erteilt dem Vorstand Entlastung. Sie beruft für jedes Jahr zwei Rechnungsprüfer.
(6) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen einschließlich der Änderung des Vereinszwecks sowie Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der in der Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder. Eine schriftliche Abstimmung kann nur auf Verlangen von einem Drittel der anwesenden Mitglieder verlangt werden.
(7) Der Versammlungsleiter wird vom Vorstand bestimmt.
(8) Über die Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift gefertigt, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.
- 8 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus fünf bis sieben Personen; davon werden vier von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Ein Vorstandsmitglied wird vom Kirchengemeinderat der Ev.-luth. Apostelkirchengemeinde in Hamburg-Harburg berufen. Daneben können zwei Vorstandsmitglieder von den gewählten Vorstandsmitgliedern berufen werden. Von den Vorstandsmitgliedern dürfen höchstens drei dem Kirchengemeinderat der Ev.-luth. Apostelkirchengemeinde in Hamburg-Harburg angehören.
(2) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter und den Schatzmeister.
(3) Je zwei Vorstandsmitglieder, von denen einer der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende oder der Schatzmeister sein muss, vertreten den Verein gemeinsam.
(4) Vorstandsmitglieder bleiben bis zu einer Neuwahl im Amt. Bei Ausscheiden oder dauernder Verhinderung eines Vorstandsmitglieds übernimmt der gesamte Vorstand kommissarisch dessen Aufgaben bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Die Neuwahl einzelner Vorstandsmitglieder kann auf jeder Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren erfolgen, unabhängig von dem Auslaufen der Amtszeit der übrigen Vorstandsmitglieder.
(5) Der Vorstand fasst in Vorstandssitzungen Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Anwesenden, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die Stimme des stellvertretenden Vorsitzenden. Sitzungen des Vorstands werden vom Vorsitzenden einberufen. Über die Vorstandssitzungen sind Niederschriften zu fertigen.
(6) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
- 9 Jahresabschluss
(1) Innerhalb von drei Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres stellt der Vorstand den Jahresabschluss auf. Dieser ist von den von der Mitgliederversammlung gemäß § 7 Absatz 5 gewählten Rechnungsprüfern zu prüfen.
(2) Der geprüfte Jahresabschluss ist der ordentlichen Mitgliederversammlung vorzulegen.
- 10 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die ev.-luth. Apostelkirchengemeinde in Hamburg-Harburg oder eine andere kirchliche oder gemeinnützige Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.
- 11 Zusatzbestimmung
Der Vorstand ist ermächtigt, etwaige vom Registergericht oder vom Finanzamt für erforderlich oder notwendig gehaltene Änderungen der Satzung zu beschließen, um die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister und seine Anerkennung als ausschließlich und unmittelbar kirchlichen oder gemeinnützigen Zwecken dienend zu erlangen.
- 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg-Harburg.
So erreichen Sie uns:
Postanschrift
Apostel Harburg e.V.
Hainholzweg 52
21077 Hamburg
Tel.: 040 / 761 14 650
Fax: 040 / 761 14 654
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Bankverbindung
Apostel Harburg e.V.
Hamburger Sparkasse
IBAN: DE24 2005 0550 1275 1224 12
BIC: HASPDEHHXXX