Welche Corona-Schutzbestimmungen sind in Apostel zu beachten?
Stand: 25.03.2022 (Basierend auf der Covid-19-Verordnung der FHH vom19.03.2022, beschlossen vom Kirchengemeinderat der Apostelkirche Harburg)
Wichtig: Diese vereinfachte Übersicht dient der Verständlichkeit. Nähere Details werden ggf. in gesonderten Hygienekonzepten für einzelne Bereiche bzw. Veranstaltungen geregelt. Fragen beantwortet das CoSi-Team (Ansprechpartner ist Felix Gehring, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Grundsätzlich gilt für ALLE
- Hände desinfizieren
- in Innenräumen: FFP2-Maske für Menschen ab 14 Jahren, bei 7-13jährigen reicht auch eine medizinische Maske
- regelmäßig lüften (in Innenräumen)
- mit coronaspezifischen Symptomen bitte nicht teilnehmen
- eine vorherige Testung z.B. mit Selbsttests ist keine Voraussetzung aber sinnvoll!
- Nach einer Veranstaltung sich weiter an die Corona-Regeln halten und den Bereich geordnet verlassen
Gottesdienst
- FFP2-Maske für Menschen ab 14 Jahren, bei 7-13jährigen reicht auch eine medizinische Maske
- die Maske bleibt in der Kirche auch am Platz während des ganzen GD auf
- Für Taufen, Trauungen und andere Gottesdienste gelten die gleichen Regeln wie für andere Gottesdienste
Offene Gemeindeveranstaltungen (z.B. Konzerte, Vorträge)
- Es besteht grundsätzlich eine Maskenpflicht. FFP2-Maske für Menschen ab 14 Jahren, bei 7-13jährigen reicht auch eine medizinische Maske. Die Maske darf abgenommen werden „während der Durchführung von Darbietungen, Ansprachen oder Vorträgen durch die vortragenden oder darbietenden Personen sowie während des zulässigen Verzehrs.“
- der Mindestabstand entfällt
- Singen ist nur mit Maske erlaubt
Essen und Trinken
- Die Küche darf genutzt werden, aber nur von vorher festgelegten Personen. Kleine Geschirrmengen dürfen dabei auch von Hand gespült werden
- bei Veranstaltungen mit gastronomischem Charakter (Kirchencafe, Apostelpub, Treffpunkt) gilt die 3G-Regel
Chöre, Bands, Arbeitsgruppen
- Außerdem besteht grundsätzlich eine Maskenpflicht (s.o.).
- Chöre und Band dürfen in der Kirche proben
- Arbeitsgruppen (gemeint sind „technische“ Arbeitsgruppen z.B. um unseren Haustechniker, Aufbauteams) tragen bei der Verrichtung von Arbeiten im Innenraum und auch außen – immer da, wo der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, entsprechende Masken.